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04.03.2010

Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen, Überprüfung / Kontrolle von Grundstücksentwässerungsanlagen

Die Stadtwerke Alsfeld haben darüber Kenntnis erlangt, dass in der Vergangenheit Unternehmen Leistungen zur Überwachung für Grundstücksentwässerungen (u. a. Kamerabefahrungen) in den öffentlichen Medien angeboten haben. Dabei erfolgte unter anderem der Hinweis, dass diese Überprüfungen bis zum 31.12.2015 vorzunehmen sind.

Die Stadtwerke Alsfeld haben darüber Kenntnis erlangt, dass in der Vergangenheit Unternehmen Leistungen zur Überwachung für Grundstücksentwässerungen (u. a. Kamerabefahrungen) in den öffentlichen Medien angeboten haben. Dabei erfolgte unter anderem der Hinweis, dass diese Überprüfungen bis zum 31.12.2015 vorzunehmen sind.
Um Verunsicherungen bei den Grundstückseigentümern in dieser Angelegenheit entgegenzuwirken, weisen die Stadtwerke Alsfeld vorsorglich darauf hin, dass die derzeitige Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen seit dem 31.12.2009 außer Kraft getreten ist und die Neuordnung dieser Verordnung aus heutiger Sicht in der zweiten Jahreshälfte 2010 erwartet wird.

Da nicht absehbar ist, ob sich Fristen und Anforderungen grundsätzlich ändern, empfehlen die Stadtwerke Alsfeld allen Grundstückseigentümern zurzeit in dieser Hinsicht noch nicht tätig zu werden.
Sobald die neuen Inhalte der Eigenkontrollverordnung den Stadtwerken Alsfeld bekannt sind, erfolgt eine erneute Pressemitteilung.

Die Betriebsleitung der Stadtwerke Alsfeld

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