Bei der vorliegenden Bauleitplanung sind die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Gemäß der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) sind die hierin aufgeführten Schutzbestimmungen bei der Bauleitplanung besonders zu beachten.

Zur naturschutz- und landespflegerischen Beurteilung hat die Stadt Alsfeld in einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag eine Bestandsaufnahme planungsrelevanter Arten, welche aufgrund der vorherrschenden Habitatbedingungen für das Plangebiet aus naturschutzfachlicher Sicht von den Planauswirkungen betroffen sein könnten, erarbeiten lassen. Es wurden Bestandserhebungen für Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Reptilien und Tagfalter durchgeführt mit dem Ergebnis, dass insbesondere für die Feldlerche, Wachtel und Rebhuhn sowie Zauneidechsen umfangreiche vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) durchzuführen sind.

Um hier den artenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen zu können, wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises ein Ausgleichskonzept erarbeitet, welches in einer gesonderten Plankarte zum Bebauungsplan planungsrechtlich festgesetzt wird.

Plankarte 2 [PDF-Datei]
Plankarte 3 [PDF-Datei]

Dieses sieht vor, dass für die Feldlerche, Wachtel und Rebhuhn insgesamt 15 Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 8 ha  Ersatzlebensräume durch die Anlagen von Blüh- und Brachstreifen in einem Umkreis von 5 km zum Plangebiet neu geschaffen werden. Am südlichen Rand des Plangebietes wird ein Ersatzlebensraum für Zauneidechsen eingerichtet. Die Einrichtung dieser Flächen erfolgt vor Beginn der Baumaßnahmen, sodass bei Baubeginn Ersatzlebensräume vorhanden sind. Durch ein Monitoringverfahren soll sichergestellt werden, dass die Funktionsfähigkeit dieser Flächen gegeben ist.

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