Die Erschließung des Industriegebietes wird mit Eingriffen in den Boden durch Terrassierungen und Neuversiegelungen verbunden sein. Zur Wahrung der bodenschutzrechtlichen Belange erfolgt bei den öffentlichen und privaten Maßnahmen jeweils eine fachlich anerkannte bodenkundliche Baubegleitung bereits ab der Planungsphase, sodass technische oder organisatorische Vorkehrungen zum Schutz des Bodens auch in Aus- und Einbringungshilfen getroffen werden können. Die Maßnahmen zum Vorsogenden Bodenschutz dienen insbesondere dem Schutz des Bodens und seiner natürlichen Funktionen vor vermeidbaren Beeinträchtigungen. Die Bodenkundliche Baubegleitung stellt darüber hinaus sicher, dass bei der Baudurchführung eine Person anwesend ist, die die Bauarbeiten und die Einwirkungen auf den Boden fachkundig beurteilen kann, sodass vermeidbare Eingriffe unterlassen werden. Somit dient diese auch der Verminderung und Vermeidung von Eingriffen in den Naturhaushalt.

Da ein vollständiger Ausgleich aufgrund der Größe des für gewerbliche Zwecke vorgesehenen Grundstücken z.B. durch Vollentsiegelungsmaßnahmen ehemaliger gewerblich genutzter Grundstücke oder Umwandlung von Ackerflächen in Grünlandflächen in gleicher Größenordnung im gesamten Stadtgebiet von Alsfeld nicht möglich sein wird, soll durch Maßnahmen an der Schwalm (Uferrandgestaltungen) oder wasserdurchlässige Befestigungen (Stellplätze, Fußwege, Hof- und Lagerflächen) eine Eingriffsminderung erreicht werden.

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