Das Alsfelder Stadtarchiv
Liebe Archivbenutzerin, lieber Archivbenutzer, herzlich willkommen in unserem Stadtarchiv!
Das Alsfelder Stadtarchiv hat die Aufgabe, öffentliches Archivgut der Stadt Alsfeld gemäß der Archivsatzung der Stadt Alsfeld zu verwalten.
Das Stadtarchiv befindet sich in Alsfeld am Kirchplatz 6 im sog. Beinhaus.
Im Stadtarchiv befinden sich
- archivierte Verwaltungsakten der Stadt Alsfeld (15. JH – 20. JH) einschließlich der Ortsteile (ab 1972)
- Historische Urkunden das Gebiet der Stadt Alsfeld betreffend (14. – 19. JH)
- Bürger- / Einwohner- / Auswanderverzeichnisse (15. – 20. JH)
- Dokumente zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben der Stadt (z.B. Vereine, Firmengeschichte) sowie diverse Sammlungen
- Publikationen zur Alsfelder Stadtgeschichte und sonstigen heimatgeschichtlichen Themen
Möchten Sie im Archivgut der Stadt Alsfeld recherchieren, zeigen Sie dies bitte mit formloser Mail an archiv@stadt.alsfeld.de an.
Bitte nennen Sie dazu Ihre Kontaktangaben und beschreiben Sie möglichst genau den Bereich Ihres Interesses.
In der Regel werden Sie konkretes Archivgut nicht benennen, sondern nur den Themenbereich Ihres Interesses beschreiben können. Der Stadtarchivar prüft dann, ob es im Stadtarchiv Alsfeld Unterlagen gibt, die Ihr Interessengebiet abdecken und das relevante Archivgut für Sie zur Einsicht bereitstellen.
Recherchearbeiten durch den Stadtarchivar sind nur in begrenztem Umfang möglich und beschränken sich darauf, relevantes Archivgut zu identifizieren und bereitzustellen. Umfangreiche Recherchearbeiten bzw. Forschungsaufträge können mangels personeller Kapazität nicht angeboten werden.
Das Archivgut kann zu den Öffnungszeiten (nach Vereinbarung) im Lesesaal des Stadtarchivs eingesehen werden. Fotografieren bzw. kopieren des Archivgutes ist gestattet, eine Ausleihe von Archivgut ist nicht möglich.
Sofern Sie nicht persönlich im Stadtarchiv recherchieren können bzw. wollen, kann der Stadtarchivar Ihnen per eMail relevante Unterlagen in geringem Umfang digitalisiert zur Verfügung stellen bzw. in einfachen Fällen Ihre Fragen auf diesem Wege beantworten.
Gebühren: siehe Verwaltungskostensatzung





