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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind die Träger der Einrichtung anzeigepflichtig. Ansonsten sind in der angegebenen Reihenfolge zur Anzeige verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Sobald der Sterbefall im Sterberegister eingetragen wurde, kann eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.

In den meisten Fällen beauftragen Angehörige das Bestattungsinstitut, den Behördengang für sie zu erledigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind für die Beurkundung eines Sterbefalls in jedem Fall vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
  • Melderegisterauskunft der/des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde ggf. Eheurkunde
  • Todesbescheinigung (Leichenschauschein)

In verschiedenen Fällen sind weitere Unterlagen vorzulegen. Bitte kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten.