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Leistungsbeschreibung

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über:

  • frühere Namen
  • das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • den Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, dass die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

An wen muss ich mich wenden?

Schriftlich an das Bürgerbüro Alsfeld.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses

Welche Gebühren fallen an?

  • 10,00 Euro je Melderegisterauskunft

Rechtsgrundlagen

§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Nummer 45 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)