Haushalt der Stadt Alsfeld

Was ist ein Haushaltsplan?

Der Haushaltsplan ist die Grundlage der städtischen Haushaltswirtschaft und Finanzplanung. Er enthält alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr), zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie alle geplanten Aufwendungen und Auszahlungen für die Erfüllung der städtischen Aufgaben. Damit dient er der Feststellung und der Deckung des voraussichtlichen Finanzbedarfs. Dadurch kann es auch immer wieder zu ungeplanten Ausgaben kommen, für die eine Deckung geschaffen werden muss.

Der Magistrat wird durch den Haushaltsplan ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Für den einzelnen Bürger begründet sich dadurch jedoch kein unmittelbarer Anspruch.

Seit dem 1. Januar 2009 basiert der Haushalt der Stadt Alsfeld auf den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung, der Doppik. Er besteht aus einem Gesamtergebnis- und einem Gesamtfinanzhaushalt. Beide gliedern sich wiederum in so genannte Teilhaushalte, die Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte. In einem Investitionsprogramm werden – gegliedert in Jahresraten – die für den Planungszeitraum vorgesehenen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgeführt.

Die sogenannte Doppik bietet den politischen Entscheidungsträgern und den Alsfelder Einwohnern folgende Vorteile:

  • Abbildung des gesamten Ressourcenverbrauchs und -aufkommens
  • Nachweis des vollständigen kommunalen Vermögensbestandes
  • Erfassung von Aufwand und Ertrag (und damit von Gewinn und Verlust)
  • Ermittlung der Abschreibungen
  • periodengerechte Erfassung von Geschäftsvorfällen
  • Erfassung von Kosten und Leistungen
  • Schaffung von (Kosten-) Transparenz.

Wie entsteht ein Haushaltsplan?

Bis alle Zahlen des Haushaltsplans endgültig feststehen, vergeht eine gewisse Zeit. Bereits im Frühjahr des laufenden Jahres müssen die Fachbereiche der Haushaltsabteilung die in ihrem Bereich zu erwartenden Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen für den Haushalt des Folgejahres mitteilen (Mittelanmeldung). Wenn dies geschehen ist, finden interne Beratungen über die verschiedenen Positionen statt. Insbesondere wird auf die Erhaltung, Erneuerung und Instandsetzung der städtischen Infrastrukturen großen Wert gelegt, da diese Voraussetzungen für ein funktionierendes Gemeinwesen sind.

Der Magistrat stellt den Haushaltsplanentwurf fest und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beratung vor. Parallel dazu wird der Entwurf des Haushaltsplans in den Ortsbeiräten beraten. Danach finden die so genannten Lesungen im Haupt- und Finanzausschuss statt.

Nach den Beratungen in den Ausschüssen beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan.

Der Haushaltsplan tritt mit Veröffentlichung der Haushaltssatzung in Kraft. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung wird auf den Zeitraum und den Auslegungsort hingewiesen.