Leistungsbeschreibung
Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann im Rahmen der Gültigkeit jederzeit erfolgen.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) der/des Sorgeberechtigten
- Letztes Ausweisdokument des Kindes, falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der „Fotomustertafel„
- Schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils (entfällt, wenn der vorsprechende Elternteil das alleinige Sorgerecht hat oder getrennt lebt und das Kind mit Hauptwohnung bei ihm gemeldet ist)
- Das Kind muss persönlich bei der Beantragung anwesend sein (auch Säuglinge)
Welche Gebühren fallen an?
- 13,00 Euro je Kinderreisepass
- Bei Verlängerung 6,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis