Haben Sie etwas verloren oder etwas gefunden?

Sie haben etwas verloren?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Online-Suche über Fundbüro-Deutschland.de prüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Fundsachen, die bei der Polizei eintreffen, werden automatisch an das Bürgerbüro weitergeleitet.

Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Bürgerbüro.

Bei Fundsachen (Reisepässe, Personalausweis, Führerschein o. ä.) aus denen der Verlierer ersichtlich ist, erfolgt eine automatische Fundbenachrichtigung durch das Bürgerbüro. Hier ist keine Fundanfrage erforderlich.

Sie haben etwas gefunden?

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 €) gefunden haben, müssen Sie diesen schnellstmöglich im Bürgerbüro abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache; der Fundort; die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

Das Bürgerbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Sollte es sich um ein Fundtier handeln, wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Alsfeld unter der Rufnummer 06631 182 152.

Welche Gebühren fallen an?

Bei Herausgabe einer Fundsache entsteht eine Verwaltungsgebühr von mind. 10,00 €. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

Rechtsgrundlage

  • § 967 BGB – Fundrecht: Abgabepflicht
  • 1 Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen

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