Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

Es wird zwischen dem orangen und blauen Parkausweis unterschieden. Informationen zu den Voraussetzungen und Parkerleichterungen finden sie hier.

An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Gültiger Schwerbehindertenausweis
  • Für die Ausstellung eines blauen Parkausweises: ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm) und der bisherige Parkausweis (falls vorhanden)

Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)