Schlüsselübergabe

Leistungsbeschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.

An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen lediglich bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bzw. Kinderausweis/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden.

Welche Gebühren fallen an?
Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Online Antrag
Abmeldung einer Nebenwohnung

Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)