Kommunalwahl am 14.3.21

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie

  1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Sie finden das Formular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag für im Ausland lebende Deutsche auf der unten angegebenen Seite des Bundeswahlleiters. Das Formular ist vollständig ausgefüllt, unterschrieben und im Original bis spätestens zum 05.09.2021 beim Wahlamt der letzten Wohnsitzgemeinde im Inland vorzulegen. Eine Übersendung per Fax oder Email ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie unbedingt die Ausfüllhinweise im Formular.
Die Eintragung beinhaltet automatisch die Ausstellung der Briefwahlunterlagen. Der Versand der Unterlagen erfolgt im Regelfall 6 Wochen vor dem Wahltermin.

Hinweise des Bundeswahlleiters für Auslandsdeutsche einschließlich Antrag und Ausfüllhinweise:

Zu den Hinweisen des Bundeswahlleiters