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Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Geltungsdauer:

  • Für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • Für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Bürgerbüro Alsfeld.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Sofern kein Ausweisdokument vorhanden: Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der „Fotomustertafel

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei

Personen unter 18 Jahren

  • Begleitung durch einen Elternteil mit Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments
  • Schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument vom anderen Elternteil (entfällt, wenn der vorsprechende Elternteil das alleinige Sorgerecht hat oder getrennt lebt und das Kind mit Hauptwohnung bei ihm gemeldet ist)
  • das Kind muss persönlich bei der Beantragung anwesend sein (auch Säuglinge)

Namensänderung (z.B. durch Eheschließung)

  • Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung im Original oder andere standesamtliche Urkunde

Diebstahl des Personalausweises

  • Strafanzeige der Polizei

erster Beantragung nach Einbürgerung

  • Einbürgerungsurkunde im Original
  • Bisheriger ausländischer Reisepass im Original oder in Kopie
  • Letzte Personenstandsurkunde im Original (Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit Namensführung); deutsche Urkunden haben gegenüber ausländischen Urkunden Vorrang

Welche Unterlagen werden bei der Abholung benötigt?

  • Ungültiger Reisepass, sofern Sie ihn noch besitzen
  • Bei der Abholung durch Dritte: gültiges Ausweisdokument und Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass 37,50 Euro
  • für einen Reisepass im Expressverfahren 69,50 Euro

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass 70,00 Euro
  • für einen Reisepass im Expressverfahren 102,00 Euro

Rechtsgrundlagen
§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
§ 1 Passverordnung (PassV)
§ 15 Passverordnung (PassV)