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Leistungsbeschreibung
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig sind hier die Stadtverwaltungen (Gemeindevorstände) der Wohnsitzgemeinden. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • Für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt
  • Zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt

An wen muss ich mich wenden?
Als natürliche Person an das Bürgerbüro Alsfeld, als juristische Person an das Gewerbeamt der Stadt Alsfeld. Der Gewerbezentralregisterauszug kann auch direkt bei dem Bundesamt für Justiz online beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei einer Auskunft für eine natürliche Person:
    gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) des Antragsstellers
  • bei einer Auskunft für eine juristische Person:

gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) des gesetzlichen Vertreters der Firma und ein Auszug aus dem Handelsregister

  • bei einer Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde zusätzlich:
    die Anschrift der Behörde und die Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Welche Gebühren fallen an?

  • 13,00 Euro je Gewerbezentralregisterauskunft
WICHTIGER HINWEIS WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE
Wegen langer Wartezeiten bei der Terminvergabe im Bürgerbüro, bitten wir Sie, Gewerbezentralregisterauskünfte direkt bei dem Bundesamt für Justiz online zu beantragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Rechtsgrundlage
§ 150 Gewerbeordnung (GewO)
Nr. 1132 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG)