Rechtsgrundlage
Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung (AbwBGS)
Wasserbeitrags- und –gebührensatzung
Fälligkeiten
Die Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sind wie die Grundsteuer grundsätzlich vierteljährlich zu zahlen. Eine Umstellung des laufend wiederkehrenden Zahlungsintervalls (z. B. jährliche Zahlung) muss schriftlich erfolgen. Die Steuer wird fällig zum
15.02.
15.05.
15.08.
15.11.
eines jeden Jahres.
Zahlung
Bei Fragen zu Zahlungen, Gutschriften und Verrechnungen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.