Um Eingriffe in das Landschaftsbild zu mindern, setzt der Bebauungsplan eine maximale Gebäudehöhe von 20m fest. Aufgrund der topographischen Situation wird eine terrassierte Erschließung des Plangebietes mit begrünten Böschungen erfolgen, sodass hierdurch das Gesamtgebiet räumlich und grünordnerisch gegliedert wird. Weiter erfolgen in den Randbereichen Eingrünungsmaßnahmen wie die Anpflanzung von geschlossenen Baum- und Strauchgehölzen und Laubbaumgruppen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen weiter vor, dass Lichtwerbung in Form von laufenden Schriften, Blink-, Wechsel oder großflächige Farbbeleuchtung sowie Videowände nicht zulässig sind, sodass hierdurch auch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vermieden werden soll.

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