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Leistungsbeschreibung
Die Meldebehörde hat dem Eigentümer einer Wohnung Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu erteilen.

Die Angelegenheit kann sowohl durch Vorsprache im Bürgerbüro als auch schriftlich oder per E-Mail erledigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Bürgerbüro Alsfeld.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?
Die Hausauskunft ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen
§ 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz (BMG)