Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?

  • 30,00 Euro