Die Bürgerinnen und Bürger der Alsfelder Stadtteile wählen alle fünf Jahre im Rahmen der Kommunalwahlen neben den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung auch ihren Ortsbeirat.

Die 16 Alsfelder Ortsbeiräte mit ihren 116 ehrenamtlichen Mitgliedern haben zwischen fünf und neun Mitglieder. Sie üben eine Mittlerrolle zwischen der Bevölkerung in den Stadtteilen und der Stadtverordnetenversammlung aus. Dabei bringen sie ihre genauen Kenntnisse der Probleme vor Ort ein und sind zugleich näher an der Bevölkerung. Daher müssen sie grundsätzlich zu allen Fragen, die den Ortsbezirk betreffen, von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat gehört werden, insbesondere aber vor der Verabschiedung des städtischen Etats. Des Weiteren haben sie das Recht, zu allen örtlichen Angelegenheiten Vorschläge an die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat zu richten.

Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind grundsätzlich öffentlich.

In dem Bürgerinformationssystem erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit und die Zusammensetzung der Ortsbeiräte. Hier finden Sie aktuell alle öffentlichen Informationen zu ihren Sitzungen.

In der ersten Sitzung des Ortsbeirates nach der Kommunalwahl wählen die Ortsbeiräte ihre Vorsitzenden – die Ortsvorsteherin bzw. den Ortsvorsteher. Neben den Aufgaben einer/eines Vorsitzenden sind den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern der Alsfelder Stadtteile weitere Aufgaben übertragen worden. Sie sind als Leiter/innen von Außenstellen der Stadtverwaltung Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger für verschiedene Belange.

Die Kontaktdaten der jeweiligen Ortsvorsteher/innen finden Sie hier [Link folgt in Kürze], bzw. im Bürgerinformationssystem.