Der Magistrat führt die laufenden Geschäfte der Stadtverwaltung. Er berät und beschließt die Vorlagen der Verwaltung, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung, die ihm untersteht, unterstützt.

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats werden von der Stadtverordnetenversammlung für deren laufende Wahlperiode gewählt. Derzeit setzt sich der Magistrat aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und zehn ehrenamtlichen Stadträten und Stadträtinnen zusammen. In dem Bürgerinformationssystem sind alle Mitglieder aufgeführt. Magistratsmitglieder können nie zugleich Stadtverordnete bzw. Ortsbeiratsmitglieder sein und umgekehrt.

Der Magistrat fasst als Kollegialorgan seine Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. An den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse nimmt der Magistrat teil, darf sich jedoch nicht an den dortigen Abstimmungen beteiligen.