In der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl wird aus den Reihen der Stadtverordneten die beziehungsweise der Vorsitzende gewählt. In Alsfeld übt dieses Amt, das nach parlamentarischem Brauch der stärksten Fraktion zusteht, seit 2016 der CDU-Stadtverordnete Michael Refflinghaus aus. Er wurde am 14. April 2016 als Stadtverordnetenvorsteher – so die Bezeichnung des Vorsitzenden – neu gewählt.

Dem Stadtverordnetenvorsteher obliegen, neben der Sitzungsleitung, die folgenden Aufgaben:

  • Aufstellung und Veröffentlichung der Tagesordnung
  • Fristgemäße Ladung zu den Sitzungen
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung zu Beginn der Sitzungen
  • Sicherstellung eines geschäftsordnungsmäßigen Sitzungsverlaufs
  • Ausübung des Hausrechts

Darüber hinaus nimmt der „erste Bürger“ der Stadt zahlreiche repräsentative Aufgaben wahr.

Die Amtsführung des Stadtverordnetenvorstehers soll neutral erfolgen. Beteiligt er sich an der politischen Debatte, hat er für diesen Zeitraum die Sitzungsleitung abzugeben.