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Erdbestattungen

Erdbestattungen sind in Alsfeld in Reihen- und in Wahlgräbern möglich.

Reihengräber sind Gräber in denen nur eine Bestattung erfolgt und für eine Dauer von 30 Jahren zu erwerben ist. Sie werden der Reihe nach belegt. Eine Verlängerung dieser Gräber ist nicht möglich.

Wahlgräber können mehrfach belegt werden. Ein Doppelwahlgrab kann zwei Särge und acht Urnen enthalten und eine Einzelwahlgrabstätte kann mit einem Sarg und vier Urnen besetzt werden. Wünsche des Erwerbers bezüglich der Lage der Wahlgrabstätte werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Die Nutzungszeit kann bei diesen Gräbern verlängert werden.

Doppelwahlgräber
(Länge: 2,40 m Breite: 2,30 m)

Reihengräber (Länge: 2,00 m Breite: 0,80 m

Urnenbeisetzungen

Die Beisetzung von Urnen ist in Urnenreihen-, in Urnenwahlgrabstätten und in Wahlgrabstätten für Erdbestattungen möglich. Darüber hinaus können Urnen auch unter Bäumen und Säulen beigesetzt werden.

Urnenreihengräber werden für die Dauer von 25 Jahren und zur Beisetzung einer Urne vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Urnenwahlgräber können mehrfach belegt werden. Dort können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und kann bei diesen Gräbern verlängert werden.

Urnenwahlgräber (Länge: 1,00 m Breite: 0,80 m)

Urnenreihengräber (Länge: 0,80 m Breite: 0,80 m)

Baumbestattungen

(in Alsfeld, Angenrod/Billertshausen, Eifa, Elbenrod, Leusel und Eudorf)

Gemeinschaftsbaumgrabstätte: Nutzungsrecht 25 Jahre, keine Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich, für den Ehe- oder Lebenspartner kann ein Platz reserviert werden.

Die Kennzeichnung der Baumgrabstätten erfolgt durch Namenstafeln, auf denen Namen, Vornamen, Geburts- und Sterbejahr stehen. Diese werden von der Stadt bestellt und angebracht. Die Namenstafeln werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Die Anlage und Pflege der Grabstätten obliegt ausschließlich der Stadt. Der Baumbestand soll in weitgehend naturbelassenem Zustand verbleiben.

Urnengemeinschaftsgräber

(in Alsfeld, Altenburg, Fischbach und Schwabenrod/Münch-Leusel)

Bei einem Urnengemeinschaftsgrab befinden sich mehrere Urnen um ein Gemeinschaftsgrabmal (Steinsäule). Die Vergabe der Grabstellen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Reservierungen sind nicht möglich.

Das Nutzungsrecht an einer Urnengemeinschaftsgrabstätte wird für die Dauer von 25 Jahren verliehen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Die Kennzeichnung mit einer Namenstafel auf der Steinsäule erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Namenstafeln werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Die gärtnerische Instandhaltung und Pflege der Anlage obliegt der Stadt. Eine individuelle Gestaltung oder punktuelle Bepflanzung des Beisetzungsplatzes ist nicht gestattet. Grabschmuck darf nur an der aufgestellten Steinsäule abgelegt werden. Da die Ablagefläche begrenzt ist, ist der Grabschmuck in seiner Größe der örtlichen Gegebenheit anzupassen.

Rasengrabstätten

Rasengräber sind Grabformen, die sowohl für die Beisetzung von Urnen als auch für die Beisetzung von Särgen genutzt werden können. Sie werden der Reihe nach belegt.

Die Ruhezeit beträgt für Särge 30 Jahre und für Urnen 25 Jahre. Ein Wiedererwerb bzw. eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Eine individuelle Gestaltung oder punktuelle Bepflanzung des Beisetzungsplatzes ist nicht gestattet. Die Pflege und Instandhaltung der Rasenfläche obliegt der Stadt.

Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch ebenerdige Liegeplatten aus Stein/Granit, auf denen Namen, Vornamen, Geburts- und Sterbejahr eingraviert sind. Die einheitliche Größe beträgt bei
Urnenrasengräbern 0,40 x 0,40 m und bei den
Erdrasengräbern 0,50 x 0,50 m.
Die Mindeststärke beträgt in beiden Fällen 6 cm. Es sind keine Grabeinfassungen und Grabmale zulässig.

Anonymes Urnengrabfeld

(nur in Alsfeld und Altenburg)

Bei der Beisetzung einer Urne in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht. Das Grabfeld wird als einheitliche Rasenfläche angelegt.

Die Urnenbeisetzung wird durch das Friedhofspersonal ohne Beisein der Angehörigen oder Bestatter durchgeführt. Es erfolgt keine Benachrichtigungen an die Angehörigen. Die Beisetzung ist bei Bekanntgabe des Gebührenbescheides durchgeführt.

Nach der Beisetzung einer Urne wird die Beisetzungsstelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel ist nicht möglich. Grabschmuck und Anlagenpflanzungen sind mit Rücksicht auf den erklärten Willen der Anonymität nicht gestattet.

Die Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung des Grabfeldes erfolgt durch die Stadt.

Sammelbestattung für totgeborene Kinder und Föten

In der Kernstadt Alsfeld befindet sich ein zentrales Feld für Sammelbestattungen von totgeborenen Kindern und Föten, welche vor Ablauf des sechsten Schwangersschaftsmonats geboren worden sind. Sie ist als Rasenfläche angelegt und enthält einen zentralen Gedenkstein mit Ablagefläche für Blumen und kleinen Gegenständen in Erinnerung an die bzw. den Verstorbenen.

Die Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung der Anlage und das Abräumen des Blumenschmucks an dem zentralen Gedenkstein erfolgt durch die Stadt.