Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person aufgrund Ihrer Angaben im Melderegister der angefragten Kommune eindeutig identifiziert werden kann. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des/der Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
An wen muss ich mich wenden?
Einfache Melderegisterauskünfte können Sie schnell und bequem online über das Portal civex-p beantragen. Sie benötigen dafür kein Nutzerkonto oder Passwort.
Alternativ können Sie sich schriftlich an das Bürgerbüro Alsfeld wenden. Bitte nutzen Sie dafür das bereitgestellte Formular.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
- 10,00 Euro je Melderegisterauskunft durch das Bürgerbüro Alsfeld
Rechtsgrundlagen
§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG) Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)



