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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person aufgrund Ihrer Angaben im Melderegister der angefragten Kommune eindeutig identifiziert werden kann. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des/der Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

An wen muss ich mich wenden?

Schriftlich an das Bürgerbüro Alsfeld. Bitte nutzen Sie dafür das bereitgestellte Formular.

Einfache Melderegisterauskünfte können Sie außerdem schnell und bequem online über das Portal civex-p beantragen. Sie benötigen dafür kein Nutzerkonto oder Passwort.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

  • 10,00 Euro je Melderegisterauskunft durch das Bürgerbüro Alsfeld

Rechtsgrundlagen

§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG) Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)