Leistungsbeschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus, wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist oder wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

An wen muss ich mich wenden?

An das Bürgerbüro Alsfeld.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Das Dokument, welches beglaubigt werden soll; die notwendigen Kopien können im Bürgerbüro für 0,50 Euro pro Kopie erstellt werden
  • Zusätzlich bei einer Unterschriftsbeglaubigung: gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?

  • 2,50 Euro je Beglaubigung einer Fotokopie
  • 6,00 Euro je Beglaubigung einer Unterschrift
  • zusätzliche Gebühren für die Erstellung der notwendigen Kopien (0,50 Euro pro Kopie)

Rechtsgrundlagen
§ 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz – Beglaubigung von Dokumenten
§ 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz – Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen