Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und deutsche/r Staatsangehörige/r werden wollen, können Sie sich ab dem 16. Lebensjahr auf Antrag einbürgern lassen. Für jüngere Ausländer muss der gesetzliche Vertreter die Einbürgerung beantragen.

Zuständig für Ihren Einbürgerungsantrag ist die untere Einbürgerungsbehörde des Vogelsbergkreises; dort geben Sie Ihren Einbürgerungsantrag ab und erhalten Ihre Urkunden.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Kosten und dem Ansprechpartner finden Sie unter: https://www.vogelsbergkreis.de/kreisverwaltung/aemter/amt-fuer-aufsichts-und-ordnungsangelegenheiten/einbuergerung.html