Ab sofort können die Anwohnervignetten und die Parkausweise für Gewerbetreibende 2026 für den Innenstadtbereich beantragt werden. Die Anwohnervignetten sind im Bürgerbüro erhältlich, die Parkausweise für Gewerbetreibende bei der Ordnungsbehörde.

Eine Anwohnervignette kann erhalten, wer mit Hauptwohnsitz im Anwohnerbereich der Stadt Alsfeld gemeldet ist. Für Anwohner mit Nebenwohnsitz werden keine Anwohnervignetten ausgestellt. Für die Ausstellung werden der Personalausweis, der Fahrzeugschein und ggf. eine Nutzungsbescheinigung (anderer Fahrzeughalter) benötigt.

Die Beantragung erfolgt zu den offenen Sprechzeiten (Di von 8.00-13.00 Uhr und Do von 10.00-14.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr) oder mit Terminvergabe (online über die Homepage) im Bürgerbüro.

Einen Parkausweis für Gewerbetreibende kann erhalten, wer einen Laden, eine Geschäftsstelle, eine Filiale oder eine Gaststätte in der Innenstadt betreibt. Pro Ladenlokal wird ein Parkausweis ausgestellt, auf dem maximal 3 Kennzeichen vermerkt werden können. Für die Ausstellung wird der Nachweis der Gewerbeanmeldung benötigt. Sofern im Vorjahr bereits ein Parkausweis ausgestellt wurde, ist der Nachweis der Gewerbeanmeldung entbehrlich.

Die Beantragung ist per Post, E-Mail oder Fax möglich. Der Antrag steht auf der Homepage www.alsfeld.de/formulare zur Verfügung. Auch die persönliche Beantragung in der Ordnungsbehörde ist mit einem vorher vereinbarten Termin (unter 06631/182-154) möglich.

Bei Anträgen per Post, E-Mail oder Fax:
Für den Parkausweis für Gewerbetreibende überweisen Sie vorab eine Gebühr von 75,00€ auf das Konto der Stadtkasse. Ein Zahlungsnachweis muss nicht vorgelegt werden.
(Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen, IBAN: DE92 5185 0079 0301 0005 70, BIC: HELADEF1FRI, Verwendungszweck: Parkausweis 2026 + Kennzeichen XX-XX 1234).

Zu beachten ist, dass bei der Beantragung per Post, E-Mail oder Fax der Parkausweis nach dem Zahlungseingang bei der Stadtkasse per Post verschickt wird und die Zustellzeit ggf. einige Tage in Anspruch nimmt.

Die Anwohnervignetten und Parkausweise 2025 verlieren ab dem 19.01.2026 ihre Gültigkeit.

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Ihr Team vom Bürgerbüro und der Ordnungsbehörde Alsfeld