Wichtiger Zahlungstermin 15.11.2026

Fällige Grundsteuer und Gewerbesteuer

ALSFELD. Die Stadtkasse der Stadt Alsfeld macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2026 die letzte quartalsmäßige Vorauszahlung für das Jahr 2026 für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer fällig ist.

Nicht rechtzeitig gezahlte Fälligkeiten werden angemahnt und es entstehen zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Wir bieten Ihnen gerne die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an.
Sie sparen dadurch vermeidbare Kosten und die Abbuchungen sind immer nachvollziehbar.

Bitte setzen Sie sich zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren mit unserer Stadtkasse unter 06631/ 182-132 in Verbindung oder erteilen Sie es direkt online über unsere Homepage https://www.alsfeld.de/leben/rathaus/formulare/

Sollten Sie die Zahlung per Überweisung oder Dauerauftrag dennoch selbst vornehmen wollen, ist dies ebenfalls möglich. Um die korrekte Zuordnung Ihrer Zahlungseingänge zu gewährleisten, bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Angabe des vollständigen Kassenzeichens zwingend erforderlich ist. Das Kassenzeichen entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Steuerbescheid.

Falls Sie Eigentümer von mehreren Objekten sind, überweisen Sie bitte die Objekte einzeln unter Angabe des vollständigen Kassenzeichens.

Alsfeld, November 2026
Stadtkasse der Stadt Alsfeld