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Briefwahl / Wählen mit Wahlschein

Wer kann Briefwahl / einen Wahlschein beantragen?

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsfeld haben die Möglichkeit, ab dem 28.08.2023 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Stadt eingetragen sein.

Spätestens am 17.09.2023 wird über unser Rechenzentrum jedem Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, die Sie aber für die Beantragung des Wahlscheines online über unsere Homepage www.alsfeld.de oder über andere Antragswege nicht abwarten müssen.

Sie sollten den Briefwahlantrag so schnell wie möglich stellen, der späteste Zeitpunkt zum Beantragen von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 06.10.2023, 13:00 Uhr. Bei bestimmten Ausnahmefällen, z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist dies noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Online ist eine Antragstellung voraussichtlich nur bis zum 04.10.2023 um 23:59 Uhr möglich.

Antragsmöglichkeiten

Online Wahlscheinantrag / Online-Beantragung von Briefwahl

Auf der Homepage der Stadt Alsfeld gibt es einen Link für die Beantragung des Wahlscheins online. Sie können auch den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code verwenden oder direkt über diese Seite zum Wahlscheinantrag kommen.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Wahlbenachrichtigung

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch bei unserer Poststelle im EG des Weinhauses oder Ihrem Ortsvorsteher/Ihrer Ortsvorsteherin abgeben oder in den Briefkasten am Weinhaus einwerfen.

Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

Die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 18.09.2023 – 22.09.2023 zur Einsicht bereitgehalten. Die Einspruchsfrist endet am 22.09.2023.

Formloser Antrag

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Briefwahl im Bürgerbüro

Ab dem 28.08.2023 ist im Bürgerbüro (Markt 6) eine Wahlkabine für das Wählen per Briefwahl aufgestellt. Während der offenen Sprechzeiten des Bürgerbüros oder nach Terminvereinbarung kann dort barrierefrei gewählt werden. Die Öffnungszeiten sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.

Auch im Wahlamt (Weinhaus, II. OG Zimmer E.2 – 207 – nicht barrierefrei) besteht die Möglichkeit zur Briefwahl in einer dort aufgestellten Wahlkabine.

Antragsfrist und Versand

Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr, gestellt werden. Danach besteht nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) die Möglichkeit, die Briefwahl bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr, zu beantragen.

Wir versenden die Unterlagen frühestens ab dem 28.08.2023 an jede gewünschte Adresse (also auch in das Ausland). In der Regel erhalten Sie nach ca. 3 – 4 Tagen Ihre Wahlunterlagen.

Rückgabe/Versand der Wahlbriefe

Die von Ihnen zurückgehenden Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Für die Einhaltung dieser Frist sind Sie als Wähler*in selbst verantwortlich. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden.
Die roten Wahlbriefe werden durch die Deutsche Post im Bundesgebiet kostenlos transportiert. Bei der Rücksendung aus dem Ausland sorgen Sie bitte für ausreichende Frankierung.

Abholung der Unterlagen mit Vollmacht – möglichst nach telefonischer Terminvereinbarung

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie über den oben eingestellten Online-Wahlscheinantrag beantragen oder uns den Antrag per Post, E-Mail oder Fax zustellen.

Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahl-Team unter 06631/182-141, E-Mail wahlen@stadt.alsfeld.de oder sprechen Sie möglichst nach erfolgter Terminvereinbarung persönlich bei uns vor.

An folgenden Tagen ist unser Wahlbüro zusätzlich geöffnet:

  • Samstag, 07.10.2023 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Sonntag, 08.10.2023 von 8:00 Uhr – 15:00 Uhr

Kontakt

Magistrat der Stadt Alsfeld, Markt 3, 36304 Alsfeld
Gebäude: Weinhaus, 2. OG
Zimmer: E.2 – 207
Telefon: 06631 182-141
Telefax: 06631 182-7141
E-Mail: wahlen@stadt.alsfeld.de