Am 15. März 2026 stehen in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen an. In der Stadt Alsfeld werden dann die Vertreter und Vertreterinnen für die Stadtverordnetenversammlung (Gemeindewahl), die Ortsbeiräte sowie der Kreistag neu gewählt.

Die Vorbereitung für die Kommunalwahl laufen derzeit auf Hochtouren.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick.

 

Amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl


Musterstimmzettel (Ortsbeirats- und Gemeindewahl)


Beantragung von Briefwahlunterlagen

Briefwahl / Wählen mit Wahlschein
Anlässlich der Kommunalwahlen in Hessen am 15. März 2026 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin / Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Alsfeld eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 22. Februar 2026 informiert. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Alsfeld.

Beantragung Briefwahlunterlagen
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen muss persönlich oder schriftlich erfolgen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Es stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Online über folgenden Link (in dem Zeitraum zwischen Montag, 02.02.2026 bis Dienstag, 10.03.2026 um 23:59 Uhr):
    https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6535001
  2. Zusendung oder Einwurf der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten der Stadt Alsfeld, Markt 3, 36304 Alsfeld
  3. Formloser Antrag
    – per Post (Stadt Alsfeld – Wahlamt –, Markt 3, 36304 Alsfeld) oder
    – per E-Mail an wahlen@stadt.alsfeld.de
    Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  4. Briefwahl im Bürgerbüro / Wahlamt der Stadt Alsfeld
    Ab dem 02.02.2026 ist im Bürgerbüro (Markt 6) eine Wahlkabine für das Wählen per Briefwahl aufgestellt. Während der offenen Sprechzeiten des Bürgerbüros oder nach Terminvereinbarung kann dort barrierefrei gewählt werden. Die Öffnungszeiten sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Auch im Wahlamt (Weinhaus, II. OG Zimmer E.2 – 207 – nicht barrierefrei) besteht die Möglichkeit zur Briefwahl in einer dort aufgestellten Wahlkabine. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir jedoch um die Nutzung der kontaktlosen Angebote.

Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Antragsfrist und Versand
Anträge zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen, können bis
Freitag 13.03.2026, 13:00 Uhr, gestellt werden. Danach besteht nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) die Möglichkeit, die Briefwahl bis zum Wahlsonntag 15.03.2026, 15:00 Uhr, zu beantragen.

Rückgabe / Versand der Wahlbriefe
Die von Ihnen zurückgehenden Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag (15.03.2026) um 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Für die Einhaltung dieser Frist sind Sie selbst verantwortlich. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten.

Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden. Die orangefarbenen Wahlbriefe werden durch die Deutsche Post im Bundesgebiet kostenlos transportiert. Bei der Rücksendung aus dem Ausland sorgen Sie bitte selbstständig für eine ausreichende Frankierung.

An folgenden Tagen ist unser Wahlamt zusätzlich geöffnet:
Samstag, 14.03.2026 von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sonntag, 15.03.2026 von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

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