
Aufgrund der aktuell winterlichen Wetterlage weist die Stadt Alsfeld die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken freundlich darauf hin, ihrer Verpflichtung zur Straßen- und Gehwegreinigung regelmäßig nachzukommen.
Insbesondere bei Schnee- und Eisglätte sind die angrenzenden Gehwege sowie, sofern
vorgeschrieben, weitere Flächen rechtzeitig zu räumen und bei Bedarf zu streuen, um die Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Die Räum- und Streupflicht gilt entsprechend den
örtlichen Satzungen in den festgelegten Zeiten.
Die Stadt Alsfeld bedankt sich für die Mithilfe und das verantwortungsbewusste Handeln der
Bürgerinnen und Bürger, die damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Winterzeit
leisten. Bei Rückfragen steht die Ordnungsbehörde der Stadt Alsfeld gerne telefonisch unter 06631/182-154 oder per E-Mail unter ordnungsbehoerde@stadt.alsfeld.de zur Verfügung.