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Benennung der Ortslandwirte bis 31. Oktober
Vogelsbergkreis. Die Amtszeit der Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretung endet zum 31. Dezember, deshalb müssen bis Ende Oktober neue Personen benannt oder gewählt werden. Der Gebietsagrarausschuss Vogelsbergkreis ruft daher alle Landwirte auf, deren Betrieb eine landwirtschaftliche Nutzfläche von mehr als acht Hektar hat, sich an den Agrarwahlen in ihren Ortschaften zu beteiligen.
Weitere Voraussetzungen für die Benennung zum Ortslandwirt ist eine Tätigkeit als Betriebsleiter, als überwiegend in dem Betrieb mithelfender Familienangehöriger oder als Arbeitnehmer. Weiterhin sind die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit, ein seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bestehender Wohnsitz in Hessen sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt am 1. Januar 2022.
Alle an dieser Funktion Interessierten werden gebeten, ihre Bewerbungen bis zum 31. Oktober postalisch beim Gebietsagrarausschuss Vogelsbergkreis, Marburger Straße 69, 36341 Alsfeld oder per E-Mail an alr@vogelsbergkreis.de einzureichen. Für Fragen zur Funktion, zur Benennung beziehungsweise zur Wahl bei mehreren Bewerbern steht Ellen Smykalla unter der Telefonnummer 06631 792-700 zur Verfügung.