Herr Henning Schmehl ist gem. § 33 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 33 (1) Nr. 2 des
Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld
ausgeschieden.
Herr Tevin Ron Pettis-Steinhauer hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Alsfeld niedergelegt. Die nächstfolgenden Bewerber Herr Luis Lämmer und Herr Patrick Krug haben durch schriftliche Erklärung auf ihr Mandat verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. Nr. 24), stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Frau Christina Rogalla und vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Herr Dr. Juraj Bena in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld nachrücken.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der besondere Wahlleiter der Stadt Alsfeld
Kevin Planz