Kommunalwahlen am 14. März 2021 im Bereich der Stadt Alsfeld;
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten in allen Stadtteilen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld hat mit Beschluss vom 22.04.2021 die Gemeindewahl in der Stadt Alsfeld und die Wahl der Ortsbeiräte in allen Ortsbezirken für gültig erklärt.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 58 Kommunalwahlordnung.
Alsfeld, den 28. April 2021
Die besondere Wahlleiterin der Stadt Alsfeld
Monika Kauer
Kommunalwahlen am 14. März 2021;
A.) Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld
B.) Wahl des Ortsbeirates des Stadtteils Angenrod
- Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld
Frau Anita Schlorke, Frau Angelika Schäfer, Frau Edith Köhn-Müller sowie die Herren Tobias Behlen, Berthold Rinner, Dietmar Köllner, Ralf Pfeiffer, Frank Schmidt und Rolf Peter Stein sind am 22. April 2021 zu ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträten der Stadt Alsfeld gewählt worden und somit aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden.Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Herr Volker Bambey, Frau Sarah Kuhla, Frau Doris Roth, Herr Alexander Reinsch, Herr Reinhard Bambey, vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Frau Christa Haidu, Frau Ulrike Zwecker, vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Alsfeld (UWA) Herr Peter Dörge und vom Wahlvorschlag der Alternativen Liste Alsfeld (ALA) Herr Konrad Rüssel in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld nachrücken.
- Wahl des Ortsbeirates des Stadtteils Angenrod
Herr Frank Schmidt ist am 22. April 2021 zum ehrenamtlichen Stadtrat der Stadt Alsfeld gewählt worden und somit als Mitglied des Ortsbeirates Angenrod ausgeschieden.Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber Herr Kevin Semmler in den Ortsbeirat des Stadtteils Angenrod nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Alsfeld, den 28. April 2021
Die besondere Wahlleiterin der Stadt Alsfeld
Monika Kauer