Anwohnervignette 2024

Beantragung der Anwohnervignetten und Parkausweise für Gewerbetreibende für das Jahr 2024

Ab sofort können Sie die Anwohnervignetten und die Parkausweise für Gewerbetreibende 2024 für den Innenstadtbereich beantragen. Die Anwohnervignetten sind im Bürgerbüro erhältlich, die Parkausweise für Gewerbetreibende bei der Ordnungsbehörde.

Näheres finden Sie hier.

Sie können eine Anwohnervignette erhalten, wenn Sie mit Hauptwohnsitz im Anwohnerbereich der Stadt Alsfeld gemeldet sind. Für Anwohner mit Nebenwohnsitz werden keine Anwohnervignetten ausgestellt. Für die Ausstellung benötigen wir Ihren Personalausweis, den Fahrzeugschein und ggf. eine Nutzungsbescheinigung (anderer Fahrzeughalter).

Die Beantragung erfolgt zu den offenen Sprechzeiten (dienstags von 8.00-13.00 Uhr und donnerstags von 12.00-18.00 Uhr) oder mit Terminvergabe (Link Termine) im Bürgerbüro.

Den Parkausweis für Gewerbetreibende können Sie erhalten, wenn Sie einen Laden, eine Geschäftsstelle, eine Filiale oder eine Gaststätte in der Innenstadt betreiben. Pro Ladenlokal wird ein Parkausweis ausgestellt, auf dem maximal 3 Kennzeichen vermerkt werden können. Für die Ausstellung benötigen wir den Nachweis der Gewerbeanmeldung. Sofern Sie im Vorjahr bereits einen Parkausweis hatten, ist der Nachweis der Gewerbeanmeldung entbehrlich.

Die Beantragung ist per Post, E-Mail oder Fax möglich. Der Antrag steht unter Formulare zur Verfügung. Auch die persönliche Beantragung in der Ordnungsbehörde ist mit einem vorher vereinbarten Termin (unter 06631/182-154) möglich.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Antrag auszudrucken, liegen Exemplare im Tourist Center (Rittergasse 3) und im Bürgerbüro (Markt 6) zur Abholung bereit.

Bei Anträgen per Post, E-Mail oder Fax:

Für den Parkausweis für Gewerbetreibende überweisen Sie vorab eine Gebühr von 75,00 € auf das Konto der Stadtkasse. Ein Zahlungsnachweis muss nicht vorgelegt werden.

(Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen, IBAN: DE92 5185 0079 0301 0005 70, BIC: HELADEF1FRI, Verwendungszweck: Anwohnervignette/Parkausweis 2024 + Kennzeichen XX-XX 1234).

Erfolgt die Beantragung per Post, Fax oder E-Mail, wird der Parkausweis nach dem Zahlungseingang bei der Stadtkasse auf dem Postweg versandt. Bitte berücksichtigen Sie die Zustellzeit, denn die Vignetten und Parkausweise 2023 verlieren ab dem 19.01.2024 ihre Gültigkeit.

Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns zum Thema