Bekanntmachung

Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Alsfeld

Auf Grund des § 11 Absatz 2 Nr. 2 und § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung vom 08. August 1990 (BGBl. I Seite 1690), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl I, Seite 822), hat der Magistrat folgende Rechtordnung beschlossen:

Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Alsfeld wird wie folgt geändert:

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Alsfeld