Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 33), wird abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG im Wege der Allgemeinverfügung folgendes bestimmt:

  1. Regelung:

Aus Anlass der Veranstaltung „Leo feiert!“ wird die Öffnung der Verkaufsstellen, die in Alsfeld-Kernstadt liegen, am Sonntag, dem 29. Juni 2025, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden freigegeben.

Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

  1. Gründe

Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignis) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Die Stadt Alsfeld macht von ihrer rechtlichen Möglichkeit Gebrauch, einen Termin einer Sonntagsöffnung aus begründetem Anlass festzusetzen. Gegenstand der aktuellen Freigabe ist die Veranstaltung „Leo feiert!“ am Sonntag, dem 29. Juni 2025. Dieses wird von der Stadt Alsfeld – Stadtmarketing – als Volksfest nach dem Gewerberecht durchgeführt und ist bereits die zweite Folgeveranstaltung des traditionellen Kräuter- und Märchentags. Da sich der Inhalt der Veranstaltung im Laufe der Jahre immer mehr auf Angebote für Familien und Kinder verändert hat, wurde die Veranstaltung in „Leo feiert!“ umbenannt.

Das Event an sich blickt auf eine langjährige Tradition zurück und ist von lokaler wie auch überregionaler Bedeutung. Nach den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren wird der Markt Besucherzahlen von bis zu 15.000 Personen über den Zeitraum verteilt hervorbringen. Bei widrigen Witterungsverhältnissen werden die Besucherzahlen geringer ausfallen, wie dies bei Veranstaltungen im Freien üblich ist. Dies stellt in Relation zur Einwohnerzahl der Stadt Alsfeld von ca. 16.300 und dem engen räumlichen Veranstaltungsbereich im Zentrum der Kernstadt einen beträchtlichen Besucherstrom dar.

Die Veranstaltung „Leo feiert!“ am 29. Juni 2025 findet in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr statt. Sie ist ein bekanntes Event mit umfangreichem Rahmenprogramm und Marktständen in historischem Ambiente und somit der Anreiz für einen Besuch in der Stadt. Sie bildet auch den Rahmen, der es zulässt, das Offenhalten der Ladengeschäfte in der Kernstadt zu genehmigen. Die Ladenöffnung in der Zeit von 11:00 bis 16:00 Uhr ist nur ein Nebeneffekt. Die zulässige Höchstdauer für die Ladenöffnung wird eingehalten. Kirchliche und sonstige Belange wurden ebenfalls im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt.

Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt, den Bereich der von der Ladenöffnung betroffenen Geschäfte räumlich zu bestimmen. Von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung dürfen nur Verkaufsstellen Gebrauch machen, die in der Kernstadt gelegen sind. Mit dieser örtlichen Begrenzung der Ladenöffnung auf das Umfeld der Veranstaltung wird die Nachrangigkeit des Warenverkaufs im Sinne des gesetzlich bestimmten Anlass-Folge-Verhältnisses unterstrichen.

Zusätzlich ist eine inhaltliche Beschränkung auf einzelne Handelszweige zu prüfen. Bei der sonntäglichen Öffnung der Ladengeschäfte ist keine Einschränkung des Warenangebotes vorgesehen.

Wegen dem Verhältnis der Außenfläche des Marktes zur Verkaufsfläche der Ladengeschäfte wird der Charakter des Marktes im Vordergrund stehen. Die Ladenöffnung wird keine prägende Wirkung entfalten, sondern als Annex zum anlassgebenden Markt erscheinen.

Gemäß § 6 Abs. 3 HLöG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Freigabeentscheidung keine aufschiebende Wirkung.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Alsfeld, Markt 3, 36304 Alsfeld, zu erheben.

 

Alsfeld, den 29. April 2025

Der Magistrat der Stadt Alsfeld

 

Stephan Paule
Bürgermeister