
1. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2025 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
– Zahl der Wahlberechtigten: 12.183
– Zahl Wählerinnen und Wähler: 9.198
– Zahl der gültigen Stimmen: 8.988
– Zahl der ungültigen Stimmen: 210
2. Die Wahlbeteiligung betrug 75,50 %
3. Gesamtzahl der gültigen „Ja“-Stimmen: 7.082
Gesamtzahl der gültigen „Nein“-Stimmen: 1.906
4. Auf den Bewerber Herrn Stephan Paule sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Alsfeld gewählt.
5. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag dieser Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei mir, Markt 3, 36304 Alsfeld, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 49 i. V. m. § 25 Kommunalwahlgesetz).
Alsfeld, den 01. März 2025
Kevin Planz
Der besondere Wahlleiter der Stadt Alsfeld