Bekanntmachung

Freigabe von Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 (GVBI. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2019 (GVBl. S. 434), wird verfügt:

  1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird die Öffnung aller Verkaufsstellen in Alsfeld in dem in Absatz 2 genannten Geltungsbereich aus Anlass

    – des Alsfelder Käsemarktes am 26. April 2020,

    – des Kräuter- und Märchentages am 21. Juni 2020 und

    – des Alsfelder Schokoladenmarktes am 25. Oktober 2020 freigegeben.

    Die Öffnung der Verkaufsstellen an diesen Sonntagen ist beschränkt auf die Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

  2. Der Geltungsbereich der Freigabe umfasst die Stadt Alsfeld (Kernstadt).

Alsfeld, den 24. Januar 2020

Der Magistrat der Stadt Alsfeld

Stephan Paule
Bürgermeister