Kommunalwahlen am 06. März 2016;

Wahl des Ortsbeirates des Stadtteils Eudorf

Das Mitglied des Ortsbeirates des Stadtteils Eudorf, Herr Dirk Steuernagel, ist am 30. Juli 2020 verstorben.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Herr Jürgen Boß, Hattendörfer Str. 4, 36304 Alsfeld-Eudorf, in den Ortsbeirat des Stadtteils Eudorf nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Alsfeld, den 14. August 2020

Die besondere Wahlleiterin der Stadt Alsfeld

Monika Kauer