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Bekanntmachung

Standfestigkeit von Grabmälern und Grabeinfassungen auf den Friedhöfen
der Stadt Alsfeld

Unter Bezugnahme auf § 31 der Friedhofsordnung der Stadt Alsfeld in der Fassung vom 01.10.2014 wird daran erinnert, dass alle für die Pflege und Unterhaltung von Grabstätten Verantwortlichen verpflichtet sind, die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten.

Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen sind in besonderem Maße verpflichtet, die baulichen Anlagen auf den Grabstellen zur Vermeidung von Unfällen hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht und dabei festgestellte Mängel unverzüglich auf ihre Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Nachstehend werden die Bestimmungen des § 31 Abs. 4 der Friedhofsordnung mit der Bitte um Beachtung zur Kenntnis gebracht:

(4) Die Inhaberin/der Inhaber bzw. die/der Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, das Grabmal im Jahr mindestens einmal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.

Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaberinnen/Inhaber von Grabstätten und Nutzungsberechtigte, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebenden Schäden.

Ergänzend zu § 31 Abs. 4 der Friedhofsordnung wird darauf hingewiesen, dass die Grabnutzungsberechtigten bei Nichtbeachtung der Kontrollpflicht im Hinblick auf die Standfestigkeit von Grabmalen und sonstiger baulicher Anlagen sich neben der zivilrechtlichen Haftung (§§ 836, 837 des Bürgerlichen Gesetzbuches) auch der Gefahr strafrechtlicher Verantwortlichkeit aussetzen.

Alle für die Pflege und Unterhaltung der Grabstätten Verantwortlichen werden aufgefordert, die nicht mehr standsicheren Grabmale und Grabeinfassungen von einem geeigneten Handwerksbetrieb (z. B. Steinmetzbetrieb) befestigen zu lassen. Wir bitten um entsprechende Nachweise der Instandsetzung.

Die Friedhofsverwaltung wird die Standfestigkeitsprüfung der Grabmalanlagen – vorbehaltlich der Witterungsverhältnisse – ab 24.04.2023 überprüfen lassen.

Alsfeld, den 31.01.2023
Der Magistrat der Stadt Alsfeld

Stephan Paule
Bürgermeister