Bekanntmachung

Standfestigkeit von Grabmälern und Grabeinfassungen auf den Friedhöfen
der Stadt Alsfeld

Unter Bezugnahme auf § 31 der Friedhofsordnung der Stadt Alsfeld in der Fassung vom
01.10.2014 wird daran erinnert, dass alle für die Pflege und Unterhaltung von Grabstätten
Verantwortlichen verpflichtet sind, die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen in gutem
und verkehrssicherem Zustand zu halten.

Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen sind in besonderem Maße
verpflichtet, die baulichen Anlagen auf den Grabstellen zur Vermeidung von Unfällen hin
fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen,
gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht und dabei festgestellte Mängel
unverzüglich auf ihre Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Nachstehend werden die Bestimmungen des § 31 Abs. 4 der Friedhofsordnung mit der Bitte
um Beachtung zur Kenntnis gebracht:

(4) Die Inhaberin/der Inhaber bzw. die/der Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, das
Grabmal im Jahr mindestens einmal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre
Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute
überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.

Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder
beseitigen zu lassen. Inhaberinnen/Inhaber von Grabstätten und Nutzungsberechtigte,
welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus
ergebenden Schäden.

Ergänzend zu § 31 Abs. 4 der Friedhofsordnung wird darauf hingewiesen, dass die
Grabnutzungsberechtigten bei Nichtbeachtung der Kontrollpflicht im Hinblick auf die
Standfestigkeit von Grabmalen und sonstiger baulicher Anlagen sich neben der
zivilrechtlichen Haftung (§§ 836, 837 des Bürgerlichen Gesetzbuches) auch der Gefahr
strafrechtlicher Verantwortlichkeit aussetzen.

Alle für die Pflege und Unterhaltung der Grabstätten Verantwortlichen werden aufgefordert,
die nicht mehr standsicheren Grabmale und Grabeinfassungen von einem geeigneten
Handwerksbetrieb (z. B. Steinmetzbetrieb) befestigen zu lassen. Wir bitten um
entsprechende Nachweise der Instandsetzung.

Die Friedhofsverwaltung wird die Standfestigkeitsprüfung der Grabmalanlagen
vorbehaltlich der Witterungsverhältnisse – ab 14.10.2019 überprüfen lassen

Alsfeld, den 10.09.2019
Der Magistrat der Stadt Alsfeld
Stephan Paule
Bürgermeister

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