Ehrung für Ute Koch

v.l.n.r. Sachbearbeiterin Tabea Steuernagel, Schiedsmann Jürgen Boß, ausgeschiedene Schiedsfrau Ute Koch, Bürgermeister Stephan Paule, stv. Schiedsperson Heiko Rau

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Alsfelder Rathaus verabschiedet Bürgermeister Stephan Paule die langjährige Schiedsfrau Ute Koch. Für ihre 10-jährige Tätigkeit im Schiedsamtsbezirk Alsfeld II und ihr damit verbundenes ehrenamtliches Engagement wird sie mit der silbernen Anstecknadel der Stadt Alsfeld ausgezeichnet.

Ute Koch wurde im Jahr 2013 erstmalig von der Stadtverordnetenversammlung zur Schiedsfrau für den
Schiedsamtsbezirk Alsfeld II, welcher alle Alsfelder Ortsteile außer Altenburg umfasst, gewählt. Im Jahr 2018 wurde Sie von der Stadtverwaltung erneut gewählt und somit im Amt bestätigt. Bei einer kleinen Feierstunde verbunden mit einem netten Austausch berichtet Frau Koch von Ihrer Zeit als Schiedsfrau. Gerne blickt sie dabei auf die gesammelten Erfahrungen und den ein oder anderen spannenden Schiedsfall zurück.

Bürgermeister Paule dankt für die jahrelangen ehrenamtlichen Tätigkeiten und spricht die besten Wünsche für die Zukunft aus.

Für das freigewordene Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Alsfeld II wurde der bisherige stellvertretende Schiedsmann Jürgen Boss ausgewählt. Der neue stellvertretende Schiedsmann ist Herr Heiko Rau. Mit der Übergabe des Schiedsamtsschildes und des Dienstsiegels kann Herr Boss nun offiziell seine Tätigkeit als Schiedsmann aufnehmen.

Info: was sind Schiedsämter
Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der außergerichtlichen Streitschlichtung. Neben dem Effekt der Entlastung der Justiz haben Schlichtungsverfahren gegenüber dem Gerichtsverfahren besonders den Vorteil der Bürgernähe, da die Schiedspersonen im Schiedsamtsbezirk wohnen und mit den örtlichen Verhältnissen gut vertraut sind.

Das Schiedsamt ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen) und für bestimmte strafrechtliche Delikte (Strafsachen), wobei in verschiedenen Bereichen eine obligatorische Streitschlichtung einem Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist. Schiedspersonen können in vielfältigen Bereichen tätig werden, z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung, Verletzung Briefgeheimnis, aber auch bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten oder in Erbschaftsangelegenheiten.

Kontaktdaten unserer Schiedspersonen finden Sie auf unserer Homepage oder können telefonisch unter 06631/182-216 erfragt werden.