Lärmaktionsplan RP Gießen
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Gießen, Teilplan Straßenverkehr
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6.Mio Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Gießen, Teilplan Straßenverkehr wird vom 15. März 2010 bis 15. April 2010 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird während dieser Zeit darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Gießen zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse ausgelegt:
Regierungspräsidium Gießen
Marburger Str. 91
35394 Gießen
Raum 534
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes Teilplan Straßenverkehr können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 29. April 2010 eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetforums auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.2, Landgraf-Philip-Platz 1-7, 35390 Gießen oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" eingereicht werden.
Nach Abschluss der Bewerbung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Gießen, Teilplan Straßenverkehr.
