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07.04.2010

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Casinoplatz“ und Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 25.03.2010 beschlossen, eine frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch zu führen. Der Vorentwurf liegt daher im Zeitraum vom 06. April 2010 bis einschließlich 07. Mai 2010 beim Magistrat der Stadt Alsfeld, Markt 7, Hochzeitshaus, Zimmer 204 öffentlich aus.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Alsfeld

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 BauGB, sowie Aufstellung einer 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld hat in Ihrer Sitzung am 16.12.2009 die Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.02.2007 beschlossen.

Für den Innenstadtbereich mit und um das Kerber-Areal (Anm. „Casinoplatz“) ist gem. § 2 BauGB ein Bebauungsplan zur Errichtung eines neuen Einkaufszentrums mit großflächigem Einzelhandel aufzustellen.

Gebietsabgrenzung: Gemarkung Alsfeld

Flur 1, Nr. 825/2 (teilw.), 829/2, 830/2, 833/2, 835/3, 835/4, 836, 837/1, 838/1, 839/10, 841/2, 857/1, 858/3, 858/6, 859/1, 1144/1, 1145/3, 1145/5, 1145/6, 1145/7, 1146/2 (teilw.), 1146/3, 1146/4, 1146/5, 1235/7 (teilw.), 1235/9 (teilw.), 1240/2, 1242/3, 1242/4, 1246/1 (teilw.), 1246/2 (teilw.)

Flur 10, Nr. 109/3, 163/3 je teilw.

Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld in ihrer Sitzung am 25.03.2010 folgenden Beschluss gefasst:

Zum rechtskräftigen Bebauungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Alsfeld ist ein 25. Änderungsplan für den Bereich „Casinoplatz“ aufzustellen.

Gebietsabgrenzung: Gemarkung Alsfeld

Flur 1, Nr. 835/3, 835/4, 841/2, 1145/3, 1145/5, 1145/6, 1146/3, 1146/5

Hierbei ist die Nutzung als Mischgebiet in ein Sondergebiet „Einkaufszentrum“ zu ändern.

Gleichzeitig wurde beschlossen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, den Vorentwurf öffentlich auszulegen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und textlichen Festsetzungen, sowie das Standortgutachten und der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen vom 06. April 2010 bis einschließlich 07. Mai 2010

beim Magistrat der Stadt Alsfeld, Markt 7, Hochzeitshaus, Zimmer 204 offen und kann während der Dienststunden, montags 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden.

Es wird hiermit in diesem Zeitraum frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

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